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Sie möchten bei iWay oder einem anderen Anbieter kündigen? Wir erklären, wie es geht.
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Ihre Abos kündigen

Sie möchten Ihre Abos bei iWay oder einem anderen Anbieter kündigen? Wir erklären Ihnen, wie es geht und was Sie dabei beachten sollten.

Sie ziehen um?

Sie haben ein oder mehrere Abos bei uns und ziehen um? Dann müssen Sie nicht kündigen. Unsere Angebote sind in der ganzen Schweiz verfügbar.

Melden Sie uns Ihren Umzug einfach mindestens 2 Wochen vor dem Umzugstermin und wir leiten alles Notwendige in die Wege.

Umzug melden iWay

Sie möchten Ihr Abo ändern

Sie möchten Ihr Abo ändern? Upgrades sind immer möglich. Downgrades sind nach Ablauf der Mindestvertragsdauer auf die nächste Verrechnungsperiode möglich. Unser Sales-Team hilft Ihnen gerne weiter unter sales@iway.ch oder 043 500 11 12.

Für Sie da

Sie möchten bei uns kündigen?

Das ist schade. Melden Sie sich bei uns, wenn Sie mit Ihrem Abo nicht zufrieden sind. Möglicherweise haben wir ein passenderes Abo für Sie.

So kündigen Sie bei iWay

  1. Nächstmögliches Kündigungsdatum herausfinden: Die Mindestvertragsdauer und Kündigungsfrist finden Sie in Ihrem Vertrag. Falls Sie das Datum nicht kennen, gibt Ihnen unser Admin-Team unter 043 500 11 13 oder admin@iway.ch gerne Auskunft.
  2. Per E-Mail kündigen: Schreiben Sie uns ein Mail an admin@iway.ch, um Ihre Abos zu kündigen. Wir bestätigen Ihre Kündigung dann per E-Mail.
  3. Geräte zurücksenden: Senden Sie alle Geräte, die Sie von uns leihweise erhalten haben, innerhalb von 2 Wochen nach Ablauf des Abos an uns zurück.

So kündigen Sie bei anderen Anbietern

Die Kündigungsbedingungen unterscheiden sich von Anbieter zu Anbieter. Erkundigen Sie sich daher bei Ihrem Anbieter, welches das nächstmögliche Kündigungsdatum ist und wie Sie Ihre Abos kündigen müssen. Die meisten Anbieter bestehen auf eine schriftliche Kündigung, bei manchen müssen Sie jedoch telefonisch oder per Website-Chat kündigen.

Kündigungsvorlage

Kündigungsvorlage für Internet, TV, Telefonie, Mobile und weitere Dienste doc (30,00 kB) Download

Fragen & Antworten zum Kündigen

Muss ich meine iWay-Abos bei einem Umzug kündigen?

Nein, Ihre Abos ziehen mit Ihnen um. Unsere Internet-, TV- und Telefonie-Abos sind in der ganzen Schweiz verfügbar. Melden Sie uns Ihren Umzug einfach mindestens 2 Wochen im Voraus. Dann leiten wir alles in die Wege.
Umzug melden

Kann ich mein Abo ändern?

Upgrades (der Wechsel auf ein höheres Abo) sind zu jedem Zeitpunkt möglich. Downgrades (der Wechsel auf ein tieferes Abo) sind nach Ablauf der Mindestvertragsdauer auf die folgende Verrechnungsperiode möglich. Unser Sales-Team hilft Ihnen gerne weiter unter sales@iway.ch oder 043 500 11 12.

Wie kündige ich bei iWay?

Schreiben Sie uns ein Mail an admin@iway.ch, um Ihre Abos zu kündigen. Anschliessend erhalten Sie von uns eine Bestätigung.

Denken Sie daran, die Geräte, die Sie von uns leihweise erhalten haben, innerhalb von 2 Wochen nach Ablauf des Abos an uns zurückzusenden. Unsere Adresse lautet:

iWay AG
Badenerstrasse 569
8048 Zürich

Muss ich die Geräte zurücksenden?

Geräte, die Sie von uns leihweise erhalten haben, müssen Sie innerhalb von 2 Wochen nach Ablauf des Abos zurücksenden. Dazu gehören in der Regel der Router oder die TV-Box. Unsere Adresse lautet:

iWay AG
Badenerstrasse 569
8048 Zürich

Was sind die Kündigungsfristen bei iWay?

Die Mindestvertragsdauer und die Kündigungsfrist finden Sie in Ihrem Vertrag. Wenn nicht anders vereinbart, beträgt die Mindestvertragsdauer ab der ersten Verrechnung 12 Monate. Nach Ablauf dieser Mindestdauer können Sie Ihr Abo auf das Ende der vereinbarten Verrechnungsperiode kündigen (monatlich, quartalsweise, halbjährlich, jährlich). Ihre Kündigung muss mindestens 30 Tage vor Ablauf der Verrechnungsperiode bei uns eintreffen.

Wenn Sie nicht sicher sind, auf welches Datum Sie kündigen können, hilft Ihnen unser Admin-Team unter 043 500 11 13 oder admin@iway.ch weiter.

Kann ich vor Ablauf der Mindestvertragsdauer kündigen?

Wenn Sie Ihr Abo vor Ablauf der vereinbarten Mindestvertragsdauer kündigen, stellen wir Ihnen die verbleibenden Montagsgebühren in Rechnung.

Kontaktieren Sie uns, wenn Sie das nächstmöglichste Kündigungsdatum nicht kennen, damit für Sie keine Kosten entstehen. Unser Admin-Team gibt Ihnen unter 043 500 11 13 oder admin@iway.ch gerne Auskunft.

Muss ich schriftlich kündigen?

Ja, Sie können entweder per E-Mail an admin@iway.ch oder per Brief kündigen.

Kündigungsvorlage herunterladen

Kann ich auch per E-Mail kündigen?

Ja, Sie können per E-Mail an admin@iway.ch kündigen.

Kann ich telefonisch kündigen?

Nein, die Kündigung muss schriftlich per E-Mail oder Brief erfolgen.

Wie kündige ich bei einem anderen Anbieter?

Das ist von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich. Erkundigen Sie sich daher bei Ihrem Anbieter, welches das nächstmögliche Kündigungsdatum ist und wie Sie Ihre Abos kündigen müssen. Bei den meisten Anbieter müssen Sie schriftlich kündigen, bei anderen wiederum telefonisch oder per Website-Chat.

Was muss ich beachten, wenn ich bei einem anderen Anbieter kündigen und zu iWay wechseln will?

Klären Sie das nächstmögliche Kündigungsdatum bei Ihrem bisherigen Anbieter genau ab. Falls Sie frühzeitig kündigen, wird Ihnen Ihr bisheriger Anbieter die verbleibenden Monatsgebühren in Rechnung stellen.

Für Sie da

Sie haben eine Frage zur Kündigung?

Sie wissen nicht, wann das nächstmögliche Kündigungsdatum ist? Sie haben eine andere Frage zum Thema Kündigung? Unser Admin-Team hilft Ihnen gerne weiter.